Wissenswertes

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Häufig sieht man Werbung für den Organspende-Ausweis. Doch viele Menschen füllen trotzdem keinen aus. Was ihr über das Organspenden wissen solltet um wenigstens einen groben Überblick zu bekommen, erfahrt ihr hier.

Bei einer Organspende wird einer Person ein Organ entnommen und dieses einer anderen Person transplantiert. Dieses Verfahren kann so manches Leben retten, denn manche Krankheiten können nur durch eine Transplantation oder eine dauerhafte Behandlung wie z.B. eine zweimalige Dialyse in der Woche behandelt werden. Bei der Organspende unterscheidet man hauptsächlich zwischen zwei Spendenarten.

  •  post mortale Organspende
  •  Lebendorganspende

 Post mortale Organspenden: 

Bei der post mortalen Organspende ist der Spender bei der Entnahme der Organe bereits tot. Seine Organe kommen dann in Frage, wenn er an einem Hirntod gestorben ist. Das heißt, dass sein gesamtes Gehirn keine Reaktionen mehr zeigt, sein Herz-Kreislauf-System aber noch künstlich am Leben gehalten werden kann. Für eine post mortale Organspende muss sich der Empfänger auf eine Warteliste setzen lassen. An welcher Stelle der Warteliste man steht, hängt unter anderem von der Dringlichkeit, der Wartezeit und der Wahrscheinlichkeit, dass das Leben des Empfängers durch die Transplantation besser wird, ab. Im Endeffekt kommt es natürlich auch darauf an zu welchem Empfänger das gespendete Organ passt. So kann es natürlich sein, dass eine Person, die weiter unten auf der Warteliste steht, schneller ein Organ bekommt, als eine Person, die weiter oben steht, weil sie einfach als erste Person von der Liste als Empfänger nach Kriterien wie der Blutgruppe, den HLA-Merkmalen (Eigenschaften der Oberflächen der Körperzellen) und natürlich auch von der Größe der Organe her besser zum Spenderorgan passt. Stirbt ein möglicher Spender wird geschaut, ob der Spender zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Einverständniserklärung des Spenders vor, werden die Organe in Deutschland nicht transplantiert, da in Deutschland die Zustimmungsregelung gilt. Liegt keine Erklärung des Willens des möglichen Spenders vor, also hat er weder zu Lebzeiten der Organspende zugestimmt, noch die Entnahme ihrer Organe verboten, dann liegt die Entscheidung bei den Angehörigen.

Lebendorganspende: 

Eine Lebendorganspende ist eine Spende, bei der das zu spendende Organ bereits zu Lebzeiten dem Spender entnommen wird. So eine Spende kommt nur in Frage, wenn der Spender mit dem Empfänger verwandt ist oder eine enge Beziehung mit ihm führt. Ist man bereit einer Person ein Organ zu spenden, muss man sich unter anderem einer Lebendorganspendekommission stellen, die überprüft, ob die Spende freiwillig verläuft. Insgesamt geht es bei der Lebendorganspende sehr viel um das Wohl des Spenders, da es in vielen anderen Ländern auch häufig zum Organhandel kommt, bei dem Menschen aus purer Verzweiflung ihre Organe verkaufen oder von anderen Menschen dazu gezwungen werden. Dies soll mit der Regelung in Deutschland und der genauen Informierung des Spenders verhindert werden.  

Organspenden kann an sich jeder, außer eine bestimmte Krankheit oder andere Faktoren schließen dies aus. So kann ein Raucher z.B. selten seine Lunge spenden, da diese meist geschädigt ist und für eine Organspende nur gesunde Organe in Frage kommen; eine Krebs- oder AIDS-Erkrankung schließt eine Organspende insgesamt aus. Es gibt keine Altersobergrenze was die Organspende betrifft. Sind die Organe eines 70-jährigen noch „gut“ kann man sie genauso gut verwenden wie die Organe eines 25-jährigen. Allerdings liegt die Entscheidung bei Minderjährigen bei den Eltern. Erst ab 16 kann man sich selbst zur Organspende einverstanden erklären, mit 14 kann man sie ablehnen.

Diese Organe kann man spenden:

  • Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
  • Niere
  • Lunge
  • Leber
  • Herz
  • Dünndarm

Mit einem Organspende-Ausweis kann man seinen Willen bezüglich der Organspende festhalten. Ändert der Besitzer des Ausweises seine Meinung, kann er den alten Organspende-Ausweis zerstören und einen neuen ausfüllen. Der alte Organspende Ausweis ist dann nicht mehr gültig. Im Organspende Ausweis kann man sowohl die Organspende annehmen und ablehnen, als auch die Entnahme von bestimmten Organen verbieten oder festlegen, wer die Entscheidung im Falle eines Hirntods treffen soll, falls man sich nicht selbst entscheiden will.

Natürlich spielen bei der Organspende auch viele ethische Aspekte eine Rolle, auf die ich in diesem Artikel allerdings nicht eingehen möchte. Der Artikel soll auch nicht dazu dienen irgendwenn dazu zu zwingen oder unter Druck zu setzen sich zu entscheiden, sondern soll lediglich einen kurzen Überblick über das Thema geben und dazu anregen über die Organspende nachzudenken. Insgesamt ist die Entscheidung über die Organspende keine leichte und sollte deshalb auch nicht leichtfertig getroffen werden.